Markiert: Notfallbehandlung

Bei der Abgrenzung von stationärer zu ambulanter Versorgung im Krankenhaus ist neben einem intensiven Einsatz von Personal und Material zu berücksichtigen, ob bei der ambulanten Vergütung der Bewertungsspielraum eingehalten worden ist

S 48 KR 218/18 | Sozialgericht Aurich, Urteil vom 12.12.2023

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mit Änderungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte

Der Ge­setz­ge­ber ver­folgt mit dem Ge­setz un­ter an­de­rem das Ziel, die Qua­lität und Trans­pa­renz der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung zu stärken, Leis­tungs­an­ge­bote zu er­wei­tern und eine stärkere Vernet­zung zwi­schen den ein­zel­nen Leis­tungs­er­brin­gern zu er­rei­chen.

„Die Notfallbehandlung ist nach der Rechtsprechung des BSG auf die Akutversorgung im engeren Sinne begrenzt“

Die Diskussion um eine umfassende Reform im Bereich der Notfallversorgung ist im vollen Gange. Einen zentrale Rolle soll dabei die Einführung eines Ersteinschätzungsverfahrens zur Patientensteuerung...