Keine vorstationäre Behandlung bei Ablehnung der Krankenhausbehandlung
B 1 KR 12/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Das BSG habe klargestellt, dass für eine stationäre Behandlung eine tatsächliche Aufnahme ins Krankenhaus erforderlich ist, selbst wenn der Patient diese anschließend ablehnt. Landesvertragliche Regelungen, die eine Vergütung für eine vorstationäre Behandlung vorsehen (Aufnahmeuntersuchung), wenn der Patient die Aufnahme ablehnt, seien unzulässig.




