Notfallbehandlung außerhalb des Versorgungsauftrags: Krankenkasse trägt ohne MD-Prüfung das Kostenrisiko
L 8 KR 8/22 | Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.11.2025 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Bregenhorn Wendland Rechtsanwälte beleuchtet das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in einem aktuellen Fachbeitrag und ordnet die Auswirkungen für Krankenhäuser und Krankenkassen im Kontext von Abrechnungsstreitigkeiten ein.
Das Hessische Landessozialgericht hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Krankenhäusern in Abrechnungsstreitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen gestärkt. In der Entscheidung vom 27. November 2025 (Az. L 8 KR 8/22) stellte das Gericht klar, dass Krankenkassen medizinische Fragen – insbesondere das Vorliegen eines Notfalls – nicht eigenständig beurteilen dürfen, ohne den Medizinischen Dienst (MD) einzuschalten. Unterbleibt eine MD-Prüfung, trägt die Krankenkasse das Risiko einer fehlerhaften Einschätzung.




