Zu wenige Landkliniken erhalten 2027 Sicherstellungszuschläge

DKG fordert höhere Förderung und weniger restriktive Kriterien für Krankenhäuser im ländlichen Raum

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Auszahlung von Sicherstellungszuschlägen an 128 Krankenhäuser im Jahr 2027, sieht den Umfang der Förderung jedoch als unzureichend an. Nach Ansicht der Krankenhausvertretung benötigen deutlich mehr Kliniken im ländlichen Raum finanzielle Unterstützung, um ihren Versorgungsauftrag dauerhaft erfüllen zu können.

Die Sicherstellungszuschläge werden jährlich an Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen ausgezahlt. Ziel ist es, die medizinische Versorgung dort zu sichern, wo geringe Fallzahlen eine wirtschaftliche Krankenhausfinanzierung erschweren. Finanziert werden die Zuschläge aus Beiträgen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Für das Jahr 2027 werden insgesamt 79,25 Millionen Euro auf 128 Krankenhausstandorte verteilt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zahl der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen. Krankenhäuser mit ein oder zwei entsprechenden Fachabteilungen erhalten 500.000 Euro, bei weiteren notwendigen Fachabteilungen steigt der Zuschlag auf bis zu einer Million Euro je Standort. Nach den vereinbarten Förderlisten entfallen die Zuschläge auf 88 Krankenhausstandorte mit jeweils 500.000 Euro, 19 Standorte mit 750.000 Euro sowie 21 Standorte mit jeweils einer Million Euro.

DKG sieht Finanzierungslücke bei ländlichen Krankenhäusern

Nach Einschätzung der DKG reicht die Zahl der geförderten Häuser jedoch nicht aus, um die Versorgung in ländlichen Regionen langfristig sicherzustellen. Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, verweist darauf, dass viele Krankenhäuser außerhalb der Ballungsräume häufig die einzige stationäre Versorgungseinrichtung in ihrer Region darstellen. Gleichzeitig übernähmen ihre Notaufnahmen und Ambulanzen zunehmend Aufgaben, die früher durch den niedergelassenen Bereich erbracht wurden.

Aus Sicht der DKG geraten insbesondere kleinere Krankenhäuser durch das fallzahlabhängige Finanzierungssystem unter wirtschaftlichen Druck. Geringere Patientenzahlen stünden hohen Vorhaltekosten gegenüber, die im derzeitigen Vergütungssystem nur unzureichend berücksichtigt würden.

Kritik an Förderkriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Neben der Höhe der Fördermittel kritisiert die DKG auch die Zugangsvoraussetzungen für die Sicherstellungszuschläge. Nach Auffassung des Verbandes schließen die Kriterien des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) zahlreiche versorgungsrelevante Krankenhäuser von der Förderung aus.

Vorwiegend die festgelegten Grenzwerte zur Bevölkerungsdichte seien zu restriktiv und würden die tatsächliche Versorgungssituation vieler Regionen nicht ausreichend berücksichtigen. Die DKG fordert deshalb eine Anpassung der Förderkriterien, um die Versorgungsrealität im ländlichen Raum besser abzubilden.

Darüber hinaus verweist der Verband auf die wirtschaftlichen Belastungen durch die Krankenhausreform und das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Beide Entwicklungen könnten die finanzielle Situation kleiner Krankenhäuser zusätzlich verschärfen.

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