BWKG kritisiert geplante Ausweitung der MD-Prüfungen
Krankenhausgesellschaft warnt vor mehr Bürokratie und finanziellen Belastungen für Kliniken
Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) lehnt die im geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Ausweitung der Prüfquoten des Medizinischen Dienstes (MD) entschieden ab. Nach Angaben der BWKG würden die geplanten Änderungen zu einem erheblichen Bürokratieaufwand führen und Krankenhäuser finanziell zusätzlich belasten. Die Krankenhausgesellschaft fordert stattdessen eine grundlegende Reform der Abrechnungsprüfungen.
Nach Auffassung der BWKG verschärft das Beitragssatzstabilisierungsgesetz bestehende Probleme im Prüfverfahren des Medizinischer Dienst (MD). Vorstandsvorsitzender Heiner Scheffold kritisiert insbesondere die geplante Anhebung der MD-Prüfquoten. Anstatt den angekündigten Bürokratieabbau umzusetzen, werde der Verwaltungsaufwand für Krankenhäuser weiter erhöht.
Nach Darstellung der BWKG konzentrierten sich viele Prüfungen nicht auf die Qualität der Patientenversorgung, sondern auf mögliche Einsparpotenziale zugunsten der Krankenkassen. Ärztliche Entscheidungen würden dabei häufig nachträglich infrage gestellt, obwohl sie unter den tatsächlichen Versorgungsbedingungen getroffen worden seien.
Zur Untermauerung ihrer Kritik verweist die BWKG auf mehrere Fallbeispiele aus baden-württembergischen Krankenhäusern. Demnach habe der Medizinische Dienst unter anderem die Entlassung eines alleinlebenden, bettlägerigen Patienten mit starken Schmerzen an einem Feiertag als medizinisch vertretbar angesehen. In einem weiteren Fall sei ein zusätzlicher Behandlungstag nach einer Entzugstherapie, der den nahtlosen Übergang in eine therapeutische Anschlussbehandlung ermöglichen sollte, als Fehlbelegung bewertet worden.
Auch bei Patienten mit komplexen Begleiterkrankungen würden aus Sicht der Krankenhausgesellschaft stationäre Überwachungszeiten teilweise nachträglich als medizinisch nicht erforderlich eingestuft. Die BWKG sieht darin eine unzureichende Berücksichtigung der tatsächlichen Versorgungsrealität in den Kliniken.
Nach Einschätzung der BWKG könnte die geplante Ausweitung der Prüfungen erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Folgen für die Krankenhäuser haben. Die Gesellschaft geht davon aus, dass allein die Kliniken in Baden-Württemberg rund 30 Millionen Euro investieren müssten, um zusätzliche Verwaltungsstrukturen für die Bearbeitung der erweiterten Prüfverfahren aufzubauen.
Diese Ressourcen stünden nach Ansicht der BWKG anschließend nicht mehr für die unmittelbare Patientenversorgung zur Verfügung. Gleichzeitig berichtet die Krankenhausgesellschaft von einer zunehmenden Zahl aus ihrer Sicht unbegründeter Prüfungsanfragen, die vor allem auf die Feststellung formaler Fehler und die Erhebung der gesetzlichen Strafzahlungen abzielten.
Vor diesem Hintergrund fordert die BWKG den Gesetzgeber auf, die Abrechnungsprüfungen stärker an den tatsächlichen Bedingungen der stationären Versorgung auszurichten. Nach Angaben der Krankenhausgesellschaft liegen hierfür konkrete Reformvorschläge vor, die kurzfristig in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden könnten.




