Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten

| Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023 –

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen in einem oder auf einer Schlaganfallstation () abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen.

Eine konkludente stationäre Aufnahme kann auch bei einer nur kurzzeitigen Notfallbehandlung und zeitnaher in ein anderes vorliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass in dem erstangegangenen Krankenhaus die besonderen Mittel, die eine Krankenhausbehandlung ausmachen, intensiv genutzt werden. Eine stationäre Notfallbehandlung liegt demnach etwa dann vor, wenn ein multidisziplinäres Team im Schockraum oder auf einer stroke unit zusammenkommt und die dort vorhandenen besonderen apparativen Mittel umfassend in erheblichem Umfang zum Einsatz kommen. Auch bloße Diagnosemaßnahmen können insoweit eine Aufnahme begründen, wenn verschiedene und in ihrem engen zeitlichen und örtlichen Verbund nur stationär verfügbare diagnostische Maßnahmen erfolgen, die ambulant regelmäßig nicht in gleicher Weise verfügbar sind  […]

Das könnte Dich auch interessieren …