Pflegerische Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus

Deutsches Institut für angewandte e. V.

Mit dem (PflBG) sind seit bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten. Das heißt, diese Aufgaben dürfen nur noch von Personen ausgeübt werden, die über eine abgeschlossene als verfügen. In der wirft diese Regelung allerdings noch viele Fragen auf. Daher startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP) das Projekt „Vorbehaltsaufgaben der im “ (VAPiK). An VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, sind Mitarbeitende aus acht Krankhäusern in katholischer beteiligt […]

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