Zur Wahl der Hauptdiagnose (Ressourcenverbrauch, Veranlassung des stationären Aufenthalts)

  | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023

Nach der Kodierregel der Deutschen war als Hauptdiagnose nicht “Subdurale Blutung“, sondern “Aortenklappenstenose“ zu kodieren. Hierdurch wird die von dem klagenden mit 39.086,29 Euro abgerechnete und von der Krankenkasse zunächst vergütete angesteuert. Liegen – ex-post betrachtet – schon bei Aufnahme ins Krankenhaus mehrere Leiden objektiv vor, die stationär behandlungsbedürftig sind – wie dies hier nach den unangegriffenen Feststellungen des Landessozialgerichts der Fall war -, sind diese allein nach dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu gewichten.  […]

Das könnte Dich auch interessieren …