Kliniken benötigen klare Vorgaben bei pandemiebedingten Triage- und Priorisierungs-Entscheidungen

Die Bayerische () begrüßt das heutige des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber umgehend klare Regelungen zu treffen hat für den Fall pandemiebedingter Triage. Das Gericht sieht Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen gerade in der aktuellen besonders gefährdet, vor allem dann, wenn Behandlungskapazitäten knapp werden. Mit dem heutigen Urteil wird zudem deutlich gemacht, wie ethisch hoch problematisch Triage-Entscheidungen im Krankenhaus sein können.

„Bayerns Klinik-Ärzt:innen brauchen schnell Klarheit, Rechtssicherheit und einen juristischen Schutz, solange es noch keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt“ so Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG). „Mit Priorisierungsentscheidungen über verfügbare Behandlungskapazitäten in einer Pandemielage dürfen Beschäftige im Krankenhaus weder ethisch noch rechtlich nicht alleine gelassen werden.“ so Engehausen weiter. […]

: Bayerische Krankenhausgesellschaft

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