B 1 KR 25/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023
Thema: Aortenklappenstenose B 1 KR 25/22 R B02D D002f F98Z Hauptdiagnose I35.0 I62.02 Kodierrichtlinien Kraniotomie Krankenhausbehandlung Subdurale Blutung TAVI
B 1 KR 25/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023
B 1 KR 31/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 22. Juni 2022 – Terminvorschau Nr. 22/22
Der Anteil der kongenitalen valvulären Aortenstenose an allen Herzfehlern liegt bei 3,6%.
Der Schlichtungsausschuss hat am 25.11.2020 entschieden, dass bei einer erst intraoperativ festgestellten bikuspidalen Aortenklappe mit Stenose diese nicht als Hauptdiagnose zu kodieren sei, sondern der...
Zur Kodierung bei geplanter Operation einer Aortenklappenstenose und intraoperativ fetgestellte bikuspidale Aortenklappe
Sobald eine Aortenstenose symptomatisch wird, steigt die Mortalität an. Untersuchungen zeigen, dass ein chirurgischer Klappenersatz das Sterberisiko reduzieren kann
Große Studien, die in den letzten Wochen erschienen sind, bescheinigen dem minimalinvasiven, kathetergestützten Aortenklappenersatz eine deutliche Überlegenheit gegenüber dem chirurgischen Verfahren