Bei Vorliegen einer Bakteriämie in Zusammenhang mit einer spezifischen Infektion (z. B. einem Harnwegsinfekt) wird nur die zugrunde liegende Infektion verschlüsselt.
InEK (PDF, 66 kB)
Aufgabe des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene ist die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten als Kodierregeln.
Die Übersicht der bereits veröffentlichten Kodierempfehlungen finden Sie hier oder in unserer Online-Tabelle mit Suchfunktion. In einer weiteren Tabelle finden Sie alle SEG 4 Kodierempfehlungen, die FoKA Kommentierungen und die Entscheidung des Schlichtungsausschuss.
Bei Vorliegen einer Bakteriämie in Zusammenhang mit einer spezifischen Infektion (z. B. einem Harnwegsinfekt) wird nur die zugrunde liegende Infektion verschlüsselt.
InEK (PDF, 66 kB)
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
InEK (PDF, 157 kB)
Kodierung patientenindividuell angefertigter Beckenteilersatz präzisiert
Unterbrechung von jeweils bis zu 24 Stunden sind bei der Berechnung der Dauer der einzelnen Behandlungszyklen/Anwendungen mitzuzählen
Entscheidung S20230003 des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Entscheidung S20220015 des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Wird ein Patient wegen eines Symptoms oder mehrerer Symptome für COVID-19 aufgenommen und liegt keine organspezifische Manifestation vor, so ist das führende Symptom als Hauptdiagnose...
Es bedarf der Klärung, ob bei Durchführung eines kontinuierlichen Dialyseverfahrens Pausenzeiten unter 24 Stunden bei der Berechnung der Gesamtdauer der Dialyse berücksichtigt werden dürfen.
Enscheidungen des Schlichtungsausschusses am 30.11.2022
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Frage geklärt werden, inwieweit Therapeutengespräche bei Aufnahme als Aufnahmeuntersuchung gemäß DKR PP014 zu werten sind…
Das zur Kodierung von Beatmungsstunden gemäß DKR 1001 erforderliche Monitoring der Atmung erfolgt im Einzelfall gemäß den bestehenden medizinischen Erfordernissen.