Kategorie: KDE-Schlichtungsausschuss

Aufgabe des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene ist die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten als Kodierregeln.

Die Übersicht der bereits veröffentlichten Kodierempfehlungen finden Sie hier oder in unserer Online-Tabelle mit Suchfunktion. In einer weiteren Tabelle finden Sie alle SEG 4 Kodierempfehlungen, die FoKA Kommentierungen und die Entscheidung des Schlichtungsausschuss.

Im Bereich KDE-Schlichtungsausschuss sind 99 Beiträge verfügbar.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu „Kodierung einer Bakteriämie: Wie wird eine vorliegende Infektion (z.B. Erysipel) mit Bakteriämie verschlüsselt?“

Bei Vorliegen einer Bakteriämie in Zusammenhang mit einer spezifischen Infektion (z. B. einem Harnwegsinfekt) wird nur die zugrunde liegende Infektion verschlüsselt.

InEK (PDF, 66 kB)

Entscheidung des Schlichtungsausschuss: „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?

Wird ein Patient wegen eines Symptoms oder mehrerer Symptome für COVID-19 aufgenommen und liegt keine organspezifische Manifestation vor, so ist das führende Symptom als Hauptdiagnose...