Kategorie: KDE-Schlichtungsausschuss

Aufgabe des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene ist die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten als Kodierregeln.

Die Übersicht der bereits veröffentlichten Kodierempfehlungen finden Sie hier oder in unserer Online-Tabelle mit Suchfunktion. In einer weiteren Tabelle finden Sie alle SEG 4 Kodierempfehlungen, die FoKA Kommentierungen und die Entscheidung des Schlichtungsausschuss.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu „Kodierung einer Bakteriämie: Wie wird eine vorliegende Infektion (z.B. Erysipel) mit Bakteriämie verschlüsselt?“

Bei Vorliegen einer Bakteriämie in Zusammenhang mit einer spezifischen Infektion (z. B. einem Harnwegsinfekt) wird nur die zugrunde liegende Infektion verschlüsselt.

InEK (PDF, 66 kB)

Entscheidung des Schlichtungsausschuss: „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?

Wird ein Patient wegen eines Symptoms oder mehrerer Symptome für COVID-19 aufgenommen und liegt keine organspezifische Manifestation vor, so ist das führende Symptom als Hauptdiagnose...

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Klärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP“ veröffentlicht

Mit dem vorliegenden Antrag soll die Frage geklärt werden, inwieweit Therapeutengespräche bei Aufnahme als Aufnahmeuntersuchung gemäß DKR PP014 zu werten sind…

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Klärung: Notwendigkeit einer täglichen art. oder kap. Blutgasanalyse zur Berechnung von Beatmungsstunden“ veröffentlicht

Das zur Kodierung von Beatmungsstunden gemäß DKR 1001 erforderliche Monitoring der Atmung erfolgt im Einzelfall gemäß den bestehenden medizinischen Erfordernissen.