Markiert: DKR 1001I

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Klärung: Notwendigkeit einer täglichen art. oder kap. Blutgasanalyse zur Berechnung von Beatmungsstunden“ veröffentlicht

Das zur Kodierung von Beatmungsstunden gemäß DKR 1001 erforderliche Monitoring der Atmung erfolgt im Einzelfall gemäß den bestehenden medizinischen Erfordernissen.

IMC ohne unmittelbar ärztliche Verfügbarkeit entspricht keine intensivmedizinische Versorgung mit der Folge, dass Beatmungsstunden bei der Kodierung nicht zu berücksichtigen sind

S 38 KR 674/17 | Sozialgericht Dresden, Urteil vom 19.08.2020 

Die Behandlung mittels High-Flow-Nasenkanüle ist weder eine maschinelle Beatmung im Sinne der maßgeblichen Kodierregel (DKR 1001l Version 2017) noch ist sie durch die DKR einer solchen maschinellen Beatmung gleichgestellt

B 1 KR 11/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 30.07.2019 – Terminbericht 34/19

Bundessozialgericht (PDF, 99KB)