Übersicht: Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen

Der Schlichtungsausschuss entscheidet nach § 19 KHG über die zwischen SEG 4 und dem FoKA bis zum 31.12.2020 als strittig festgestellten Kodierempfehlungen (KDE) nach § 19 Abs. 5 KHG, nach konsentiertem Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des GKV-Spitzenverbandes und des PKV-Verbandes abschließend. Die Entscheidungen gelten als Kodierregeln und sind für Kliniken, MDK und Kostenträger bindend. Gegen die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene ist der Sozialrechtsweg gegeben

TitelZusammenfassungSchlagworteDatum