Entscheidung des Schlichtungsausschuss: „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?
Wird ein Patient wegen eines Symptoms oder mehrerer Symptome für COVID-19 aufgenommen und liegt keine organspezifische Manifestation vor, so ist das führende Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren.
Die Kodierung der ICD Schlüsselnummern B34.2 Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation, B34.88 Sonstige Virusinfektionen nicht näher bezeichneter Lokalisation und B34.9 Virusinfektion, nicht näher bezeichnet ist in Verbindung mit einem Kode aus U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen oder U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen ausgeschlossen.





