Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist zu begrüßen
Kaysers Consilium (PDF, 95 kB)
Zu U07.2 sind aktuell 16 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Wird ein Patient wegen eines Symptoms oder mehrerer Symptome für COVID-19 aufgenommen und liegt keine organspezifische Manifestation vor, so ist das führende Symptom als Hauptdiagnose...
Für die Kodierung von SARS-CoV-2 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es eigene Diagnoseschlüssel.
In der neuesten Praxisinformation der KV Nordrhein finden Sie Testszenarien und Abrechnungsdetails im Überblick
Schaubild: Kodierinformation für Vertragsärzte
Download: KBV (PDF, 407KB)
Krankenhäuser können seit Mitte Juni 52,50 Euro pro SARS-CoV-2-Test abrechnen
Seit Februar 2020 haben KBV und Kassen eine Vielzahl von Sonderregelungen zum Umgang mit COVID-19 getroffen.
Erst U07 und jetzt auch noch U99.0! Ärzte müssen bei der Kodierung wegen SARS-CoV-2 eine weitere Schlüsselnummer beachten.
Am 17.02.2020 wurde von WHO und DIMDI der Reservekode U07.1!für die „neue“ Coronavirus-Krankheit (COVID-19) freigegeben und die Verwendung in Deutschland „ab sofort“ verbindlich gemacht
Nein, U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen kann in diesem Fall nicht verwendet werden, da kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Die Dokumentation für das QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“ ist auch in der derzeitigen Sondersituation inhaltlich sachgerecht und weiterhin verpflichtend.
Die Umsetzung in der ICD-10-GM erfolgt als Zusatzkodes (Ausrufezeichenkodes) U07.1! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen das Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen wurde. U07.2!...