Markiert: Kodierfrage

Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“

Zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen bzw. MD besteht Streit über die Kodierung von (sekundären) Infektionen bzw. Keimbesiedelung offener Wunden, insbesondere von Dekubitalulzera.

Können die Kodes unter 8-98g ff. auch bei Besiedelung oder Infektion mit Erregern angewendet werden, die nicht explizit im Kode als Inklusivum genannt sind, wie z.B. für positiv auf SARS-CoV-2 getestete COVID-19-Patienten?

Da es sich bei den Einschlussbemerkungen unter 8-98g um Beispiele für Maßnahmen handelt (siehe “Hinweise für die Benutzung” im Vorspann des OPS), sind diese nicht...

DIMDI