Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist zu begrüßen
Thema: B34.2 Coronavirus ICD 2023 Keimkodierung Kodierfrage Kodierhilfe 2023 Kodierung Schlichtungsausschuss U07.1 U07.2
Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist zu begrüßen
Zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen bzw. MD besteht Streit über die Kodierung von (sekundären) Infektionen bzw. Keimbesiedelung offener Wunden, insbesondere von Dekubitalulzera.
In Kodier- und Abrechnungsfragen wurde hierzu der Schlichtungsausschuss angerufen
Die Kodierfrage beantwortet die Frage, welche Kodebereiche für die Verwendung von Suprathel® zur temporären Weichteildeckung angegeben werden können.
ICD-10-GM 2020: Kodierfrage Nr. 1018 zu COVID-19 aktualisiert
Runde Klammern, sog. „non-specific modifier“ umschließen Textergänzungen, die vorliegen, aber auch fehlen können.
Nein, U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen kann in diesem Fall nicht verwendet werden, da kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Da es sich bei den Einschlussbemerkungen unter 8-98g um Beispiele für Maßnahmen handelt (siehe „Hinweise für die Benutzung“ im Vorspann des OPS), sind diese nicht...
Die Kodierfrage beantwortet die Frage, wie die Kodes 9-980 ff., 9-981 ff., 9-982 ff. und 9‑983 ff. im OPS 2020 anzuwenden sind.
DIMDI Kodierfrage OPS Nr. 5008