Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg
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Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg
L 9 KR 264/19 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.02.2022
Zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen bzw. MD besteht Streit über die Kodierung von (sekundären) Infektionen bzw. Keimbesiedelung offener Wunden, insbesondere von Dekubitalulzera.
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg GmbH
Kodierung von offenen und chronischen Wunden nach ICD-10-GM Version 2021 für Vertragsärzte
Bisher ist unklar, welchen Stellenwert diese Fotodokumentation bei der Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hat.
Neue Datenauswertungen zeigen, dass das Vorkommen von Wundliegegeschwüren (Fachbegriff: Dekubitus) bei Hamburger Patientinnen und Patienten seit Beginn der Messung kontinuierlich gesunken ist und in 2018...
Analyse der operativen Behandlung chronischer Wunden an einer Universitätsklinik am Beispiel des Dekubitus
12 U 37/17 | Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom Urteil vom 28.6.2018