Markiert: Keimkodierung

Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“

Zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen bzw. MD besteht Streit über die Kodierung von (sekundären) Infektionen bzw. Keimbesiedelung offener Wunden, insbesondere von Dekubitalulzera.

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Thrombektomie ZE 133“, „Adhäsiolyse“, „Erregerkodierung“ und „Sepsiskodierung“ veröffentlicht

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 23.03.2022 getroffenen Entscheidungen stellt das InEK mit Begründung zur Verfügung