Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist zu begrüßen
Kaysers Consilium (PDF, 95 kB)
Mit dem MECL | Resistenzbrowser bietet mediclass eine Online-Kodierhilfe, um aus einem Antibiogramm die Erreger- und Resistenzkodierung automatisch zu ermitteln.
Klarstellung, dass bei Wunden, bei denen eine Infektion vorliegt, neben dem Kode für die Wunde auch die Infektion zu kodieren ist.
L 9 KR 264/19 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.02.2022
Zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen bzw. MD besteht Streit über die Kodierung von (sekundären) Infektionen bzw. Keimbesiedelung offener Wunden, insbesondere von Dekubitalulzera.
Das Schlichtungsverfahren wurde mit Feststellung der Unzulässigkeit durch den Schlichtungsausschuss für beendet erklärt.
Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 23.03.2022 getroffenen Entscheidungen stellt das InEK mit Begründung zur Verfügung
L 1 KR 197/15 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.10.2019
Dürfen sog. Ausrufezeichen-Codes kodiert werden, die keinen Behandlungsaufwand verursachten? Was bedeutet obligat anzugeben?