Informationsschreiben Covid-19 zum QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“

Die für das erworbene “ ist auch in der derzeitigen Sondersituation inhaltlich sachgerecht und weiterhin verpflichtend. -Fälle müssen mit den Sekundärkodes ! oder ! dokumentiert werden. So wird es dem möglich sein, COVID-19-Fälle mit ambulant erworbener Pneumonie bei der Auswertung zu berücksichtigen. […]

Quelle: Geschäftsstelle (PDF, 221KB)

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