Informationsschreiben Covid-19 zum QS-Verfahren “Ambulant erworbene Pneumonie”

Die Dokumentation für das QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“ ist auch in der derzeitigen Sondersituation inhaltlich sachgerecht und weiterhin verpflichtend. COVID-19-Fälle müssen mit den Sekundärkodes U07.1! oder U07.2! dokumentiert werden. So wird es dem IQTIG möglich sein, COVID-19-Fälle mit ambulant erworbener Pneumonie bei der Auswertung zu berücksichtigen.

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