Der aktuelle Geschäftsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegt vor.
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Der aktuelle Geschäftsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegt vor.
Ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren medizinisch erforderlich ist, wird dann nicht mehr von der Krankenkasse geprüft.
Die Umstellung auf klimafreundlichere Pulverinhalatoren ist für die meisten Betroffenen unproblematisch
Eine Digitalisierung des Medikationsprozesses kann die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern erhöhen.
Für die Verordnung von Arzneimitteln und Sprechstundenbedarf stellt die KV Nordrhein die wichtigsten Informationen in Form der zwei Broschüren „Verordnungsmanagement“ zusammen.
Die Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern erhalten mehr Physio- oder Ergotherapie als der Rest Deutschlands.
Im vergangenen Jahr verordneten die niedergelassenen Ärzte im Land für die rund 2,5 Millionen gesetzlich Versicherten Medikamente im Wert von über 1,5 Milliarden Euro.
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die KBV fordert eine gesetzliche Klarstellung, wonach Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Verordnungszeitraums erfolgen dürfen.
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. März 2021
Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert.
Ab 01. Oktober 2020 gültige Empfehlungen aufgrund der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die Antibiotikaverordnungen bei akuten Atemwegserkrankungen sind in vergangenen Jahren in den beiden NRW-Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe stark zurückgegangen.
Neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung)