Im vergangenen Jahr verordneten die niedergelassenen Ärzte im Land für die rund 2,5 Millionen gesetzlich Versicherten Medikamente im Wert von über 1,5 Milliarden Euro.
Arzneimittel Arzneimittelkosten Schleswig-Holstein Verordnungen
Im vergangenen Jahr verordneten die niedergelassenen Ärzte im Land für die rund 2,5 Millionen gesetzlich Versicherten Medikamente im Wert von über 1,5 Milliarden Euro.
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die KBV fordert eine gesetzliche Klarstellung, wonach Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Verordnungszeitraums erfolgen dürfen.
Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert.
Ab 01. Oktober 2020 gültige Empfehlungen aufgrund der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die Antibiotikaverordnungen bei akuten Atemwegserkrankungen sind in vergangenen Jahren in den beiden NRW-Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe stark zurückgegangen.
Neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung)
Seit Februar 2020 haben KBV und Kassen eine Vielzahl von Sonderregelungen zum Umgang mit COVID-19 getroffen.
Beschluss vom 28. Mai 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung werden in der Verordnung Ausnahmen und Ergänzungen zu den bestehenden Regelungen vorgenommen
Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der KBV in den PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Diagnoseliste der bundesweit geltenden besonderen Verordnungsbedarfe für Heilmittel wurde erweitert. Die KBV stellt die aktualisierte Liste im PDF-Format zur Verfügung.
Der Heilmittelumsatz in der GKV erreichte ein Gesamtvolumen von 6,8 Mrd. Euro, davon 2,43 Mrd. Euro für Versicherte der AOK