Empfehlungen für bürokratische Entlastungen im Heilmittelbereich

Die Kassenverbände auf Bundesebene und der erklären aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der -Richtlinie (HeilM-RL) und der Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) auf den 1. Januar 2021 ihre Bereitschaft, zeitlich befristet von den bisherigen Regelungsvorgaben der Versorgung mit Heilmitteln abzuweichen.

Download: -Spitzenverband (PDF, 317KB)

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