Corona-Pandemie: G-BA aktiviert bundeseinheitliche Sonderregeln für verordnete Leistungen

Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in hat der Gemeinsame Bundesausschuss () heute weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Sie gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert. Inhaltlich knüpft der G-BA an die bereits aus den Frühjahrsmonaten bewährten Ausnahmemöglichkeiten im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen an. Die heute beschlossenen Regelungen ergänzen insbesondere die bereits geltenden Sonderregelungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen: telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen (Oktober ) und Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten (seit Frühjahr 2020). […]

Pressemitteilung: G-BA

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