Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 26. August 2021
Thema: DMPEntlassmanagementG-BAKrankentransportSonderregelungen
Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 26. August 2021
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.
Beschluss vom 18. März 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert.
Welche Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Leistungen gelten, wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt und Schutzmaßnahmen greifen, hat der...
Beschluss vom 28. Mai 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.