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Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Krankenhäuser können nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern nunmehr bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus zum Übergang...
Verordnen Vertragsärzte ab dem 1. Juli 2022 Ihren Patientinnen bzw. Patienten ab 70 Jahren eine geriatrische Rehabilitation, prüfen gesetzliche Krankenkassen nicht mehr, ob die Maßnahme...
– Off-Label-Use – Mögliche Rückforderungsansprüche
Download: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) (PDF, 567KB)
Die Verordnung regelt im Wesentlichen feste Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser zur Aufnahme und Versorgung von Covid-19-Patient:innen.
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.
Download: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) (PDF, 658KB)
Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer...
Überleitungspflege, Brückenpflege, häusliche Unterstützung
Ab dem 01.01.2021 gelten die überarbeiteten und ergänzten Diagnoselisten der besonderen Verordnungsbedarfs (ehemals Praxisbesonderheiten) und des langfristigen Heilmittelbedarfs.
Auch ohne eine lebenslange Arztnummer zu besitzen, können jetzt angestellte Ärzte in Reha-Einrichtungen mit einer Pseudoarztnummer im Rahmen des Entlassmanagements Arzneimittel verordnen.
Verordnung Aktuell – Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns