Übergangsfrist bis 30. Juni 2025: Potenzialerhebung weiterhin nicht verpflichtend vor jeder Verordnung
KVNO (PDF, 528 kB)
Übergangsfrist bis 30. Juni 2025: Potenzialerhebung weiterhin nicht verpflichtend vor jeder Verordnung
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Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Krankenhäuser dürfen nun Krankenfahrten nicht nur im Rahmen des Entlassmanagements, sondern auch bei tagesstationärer Behandlung verordnen.
Der G-BA hat geregelt, unter welchen Bedingungen Patienten eine Übernahme von Fahrtkosten zur tagesstationären Behandlung zusteht.
B 3 KR 14/23 B | Bundessozialgericht, Urteil vom 20.06.2023
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Krankenhäuser können nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern nunmehr bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus zum Übergang...
Kassenärztliche Vereinigung Bayern (PDF, 444 kB)
Verordnen Vertragsärzte ab dem 1. Juli 2022 Ihren Patientinnen bzw. Patienten ab 70 Jahren eine geriatrische Rehabilitation, prüfen gesetzliche Krankenkassen nicht mehr, ob die Maßnahme...
Kassenärztliche Vereinigung Bayern (PDF, 490 kB)
Download: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) (PDF, 567KB)
Die Verordnung regelt im Wesentlichen feste Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser zur Aufnahme und Versorgung von Covid-19-Patient:innen.
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.