Regelung zur Potenzialerhebung bei außerklinischer Intensivpflege verlängert
Übergangsfrist bis 30. Juni 2025: Potenzialerhebung weiterhin nicht verpflichtend vor jeder Verordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelung zur Potenzialerhebung bei außerklinischer Intensivpflege bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Ursprünglich war diese Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Damit bleibt es vorerst dabei, dass vor der Verordnung von außerklinischer Intensivpflege nicht in jedem Fall das Entwöhnungspotenzial beatmeter oder trachealkanülierter Patientinnen und Patienten erhoben werden muss…