Überleitungspflege, Brückenpflege, häusliche Unterstützung
Arzneimittel Checkliste Entlassmanagement Hilfsmittel Verordnung
Zu Verordnung sind aktuell 57 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Ab dem 01.01.2021 gelten die überarbeiteten und ergänzten Diagnoselisten der besonderen Verordnungsbedarfs (ehemals Praxisbesonderheiten) und des langfristigen Heilmittelbedarfs.
Auch ohne eine lebenslange Arztnummer zu besitzen, können jetzt angestellte Ärzte in Reha-Einrichtungen mit einer Pseudoarztnummer im Rahmen des Entlassmanagements Arzneimittel verordnen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, das Inkrafttreten der umfassend überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal zu verschieben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Auftrag des Gesetzgebers konkretisiert, welche Produkte unter den Begriff eines Verbandmittels fallen und damit weiterhin unmittelbar zulasten der gesetzlichen...
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte finden zukünftig in der Arzneimittel-Richtlinie Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnungsweise von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln.
Die wichtigsten Neuerungen werden mit Fallbeispielen in der aktualisierten BPtK-Praxis-Info „Krankentransport“ dargestellt.
In Kürze werden Ärztinnen und Ärzte erste vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistete Gesundheits-Apps verschreiben können.
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG)
Fachartikelserie über Verträge, Vergütung, Verordnungen und Zulassung in der Heilmittelversorgung
Laut einer Stellungnahme der deutschen Bundesregierung führen Medikationsfehler zu rund 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich
Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) sollten ärztlich geleitete Einrichtungen nach Vereinbarung mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst COVID-19-Testungen ihrer Mitarbeitenden selbst anordnen können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nimmt zu den hier vorliegenden Formulierungshilfen wie folgt Stellung
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände haben sich nach § 125b SGB V auf die höchsten geltenden Heilmittelpreise je Position verständigt
In der neuesten Praxisinformation der KV Nordrhein geht es unter anderem um Honorar für Corona-Behandlungen und Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln