Verordnung: Diagnoselisten des besonderen Verordnungsbedarfes / langfristigen Heilmittelbedarfes und die Anpassung der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe 2020
Ab dem 01.01.2021 gelten die überarbeiteten und ergänzten Diagnoselisten der besonderen Verordnungsbedarfs (ehemals Praxisbesonderheiten) und des langfristigen Heilmittelbedarfs.
Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ebenfalls in einer Diagnoseliste. Bei diesen Diagnosen ist ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse nicht mehr erforderlich. […]
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