G-BA beschließt Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnungsweise von Biologika und Biosimilars

Vertragsärztinnen und finden zukünftig in der Arzneimittel-Richtlinie Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnungsweise von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Regelungen beschlossen, die bei der von Referenzarzneimitteln (Biologika) und ihren jeweiligen Nachahmerpräparaten () zu beachten sind. In einem zweiten Schritt wird der G-BA zum Austausch von ärztlich verordneten Biologika in Apotheken beschließen. Beide Regelungsaufträge gehen auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der (GSAV) zurück. […]

: G-BA

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