Die im Jahr 2020 eingeführte Pflicht eines Nutzennachweises für so genannte Sonstige Produkte zur Wundbehandlung löst noch immer viele Fragen aus.
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Die im Jahr 2020 eingeführte Pflicht eines Nutzennachweises für so genannte Sonstige Produkte zur Wundbehandlung löst noch immer viele Fragen aus.
Ziel der Leitlinie ist die Darstellung eines auf Evidenz und Konsens basierenden Behandlungsalgorithmus zur Optimierung der Lokaltherapie von Wunden
Überblick über die wichtigsten Aspekte von der Erfassung und Evaluation über Therapiegrundsätze, Linderung psychosozialer Belastungen, Kontrolle von mit den Wunden verbundenen Symptomen und Komplikationen sowie Wundmanagement
Bei initialer Anwendung und Kodierung im G-DRG System ist die biochirurgische Wundreinigung, aufgrund von Zeitersparnis und Produkteigenschaften, eine kosteneffektive Débridement-Methode.
Update vorhandener Leitlinie unter besonderer Berücksichtigung der modernen Wundbehandlung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Auftrag des Gesetzgebers konkretisiert, welche Produkte unter den Begriff eines Verbandmittels fallen und damit weiterhin unmittelbar zulasten der gesetzlichen...
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. März 2020 in Kraft.
Folgender Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. März 2020 in Kraft
Der Newsletter G-BA aktuell bietet einen Überblick über die wichtigsten getroffenen Beschlüsse zur Änderung von Richtlinien und zur Einleitung von Beratungsverfahren…
Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Grundlage der Beschlüsse war die Bewertung der VVS im Vergleich zu einer Standardwundbehandlung. Im Ergebnis...
Der BVMed schlägt für die zukünftigen Erstattungsregelungen für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ nach der neuen Verbandmittel-Definition eine Übergangszeit von drei Jahren vor.