Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Vakuumversiegelungstherapie von Wunden

Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. März 2020 in Kraft.

Im Ergebnis des umfassenden Abwägungsprozesses gemäß 2. Kapitel § 13 der VerfO erkennt der G-BA den Nutzen der Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V an. In der MVV-RL wird in Anlage I (Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) die Vakuumversiegelungstherapie von Wunden aufgenommen. […]

Quelle: G-BA (PDF, 159KB)

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