Neue Verbandmittel-Definition: BVMed will Übergangsfrist von 3 Jahren

Der BVMed schlägt für die zukünftigen Erstattungsregelungen für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ nach der neuen -Definition eine Übergangszeit von drei Jahren vor.

Die vom Ministerium vorgesehenen 12 Monate und vom vorgeschlagenen 24 Monate sind zu knapp bemessen, um den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der innovativen Wundversorgungsprodukte beispielsweise mit klinischen Studien zu erbringen“, sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zur ersten Lesung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) im . […]

BVMed-Stellungnahme zum GKV-FKG – Entwurf (PDF, 105KB)

Quelle: BVMed

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