Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Thema: DiagnoselisteHeilmittelHeilmittel-RichtlinieHeilmittelkatalogVerordnung
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie gesonderte Regelungen für den Heilmittelbereich getroffen.
Auf welche Änderungen müssen sich Leistungserbringer zum Jahreswechsel einstellen?
Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie gesonderte Regelungen für den Heilmittelbereich getroffen.
Alles Wichtige zur Verordnung – Die neuen Regelungen, das neue Formular, Beispiele aus der Praxis
Ab 01. Oktober 2020 gültige Empfehlungen aufgrund der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Welche Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Leistungen gelten, wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt und Schutzmaßnahmen greifen, hat der...
Der Beschluss vom 3. September 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, das Inkrafttreten der umfassend überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal zu verschieben.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat in weiten Teilen am 6. Juni 2020 in Kraft.
Der Beschluss vom 19. September 2019 (in der Fassung des Beschlusses vom 22. November 2019) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Beschluss vom 19.09.2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
AOK-Gesundheitspartner