Heilmittel-Richtlinie: Änderung der Beschlüsse vom 19. September 2019, 20. Februar 2020 und 20. März 2020

Der Beschluss vom 3. September wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der hat mit Beschluss vom 19. September eine umfassende Änderung der beschlossen, die zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten sollte. Dieses Inkrafttretensdatum wird mit dem vorliegenden Beschluss auf den 1. Januar 2021 verschoben. […]

Quelle: G-BA (PDF, 56KB)

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