Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2) sowie Heilmittelkatalog – Besondere Verordnungsbedarfe und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Aus den Stellungnahmen zum Beratungsverfahren „Änderung der ein-schließlich des Heilmittelkatalogs“, Hinweisen aus der Versorgung und durch Selbsthilfeorga-nisationen gemeldeten Versorgungsproblemen ergeben sich Ergänzungen in der Diagnose-liste zum langfristigen Heilmittelbedarf – Anlage 2 der -RL. […]

Quelle: G-BA (PDF, 584KB)

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