COVID-19-Tests: Anordnung erleichtern, Finanzierung ausweiten

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf einer zu COVID-19-Testungen vorgelegt. Mit einer gemeinsamen haben der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Änderungsvorschläge dazu formuliert.

Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands () sollten ärztlich geleitete Einrichtungen nach Vereinbarung mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst COVID-19-Testungen ihrer Mitarbeitenden selbst anordnen können. Laut Verordnung sollen diese Tests bislang nur von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn sie zuvor vom Gesundheitsdienst angeordnet wurden. Die Mitarbeitenden in Krankenhäusern, - und Pflegeeinrichtungen sind einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Unentdeckte Ansteckungen können hier vielfältige Infektionsketten in Gang setzen. Aus Sicht von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen droht ein entscheidender Zeitverlust, wenn die Testung erst nach einer behördlichen Anordnung erfolgen kann.

Zudem sieht die Verordnung derzeit keine Kostenübernahme für COVID-19-Testungen in Einrichtungen der medizinischen vor, obwohl hier viele Menschen aus Risikogruppen behandelt werden. Doch regelhafte oder anlassbezogene Testungen in Reha-Einrichtungen sind in verschiedenen Landesverordnungen oder örtlichen Vorgaben vorgeschrieben. Der kkvd setzt sich daher dafür ein, dass auch in Reha-Einrichtungen zum Schutz der Patientinnen und sowie der Mitarbeitenden COVID-19-Testungen durch die Krankenkassen refinanziert werden. […]

Quelle: Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V. (PDF, 336KB)

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