Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen: Befristete Corona-Sonderregelungen vom G-BA zum großen Teil verlängert

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 28. Mai

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat einen großen Teil seiner befristeten Corona- zur Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen – wie beispielsweise , und häusliche Krankenpflege – zum 30. Juni 2020 verlängert und angepasst. Für einige weitere Ausnahmeregelungen in diesem Bereich stellte der G-BA klar, dass die Geltungsdauer mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der damit verbundenen Regelungskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit verknüpft ist. Der G-BA hat darüber hinaus seine Geschäftsordnung um ein Verfahren ergänzt, mit dem er auf regional begrenzte Handlungsbedarfe im Pandemiegeschehen reagieren und räumlich begrenzte Ausnahmen von seinen Richtlinienbestimmungen beschließen kann.

Quelle: G-BA

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