Übernahme von Fahrtkosten bei tagesstationärer Behandlung in der Regel nur für die erste Hinfahrt

Der G-BA hat geregelt, unter welchen Bedingungen Patienten eine Übernahme von Fahrtkosten zur tagesstationären Behandlung zusteht.

Der G-BA hat nun festgestellt, dass Fahrtkosten zur ersten Hinfahrt in ein Krankenhaus unter den äquivalenten Bestimmungen wie bei einem vollstationären Aufenthalt übernommen werden. Alle weiteren Kosten für ein Pendeln zwischen der Klinik und dem Heimatort des Patienten sind vom Versicherten selbst zu tragen […]