Übernahme von Fahrtkosten bei tagesstationärer Behandlung in der Regel nur für die erste Hinfahrt

Der hat geregelt, unter welchen Bedingungen eine Übernahme von zur tagesstationären Behandlung zusteht.

Der G-BA hat nun festgestellt, dass Fahrtkosten zur ersten Hinfahrt in ein unter den äquivalenten Bestimmungen wie bei einem vollstationären Aufenthalt übernommen werden. Alle weiteren für ein Pendeln zwischen der Klinik und dem Heimatort des Patienten sind vom Versicherten selbst zu tragen […]

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