Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor soll durchlässiger werden
Thema: KrankenhauspflegeentlastungsgesetzKrankenhausreformNotfallversorgungTagesbehandlung
Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor soll durchlässiger werden
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Die KBV fasst alle wesentlichen Neuerungen für Praxen zusammen.
DKG zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Bundestag beschließt Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung von Pflegekräften im Krankenhaus gebilligt.
Tagesstationäre Behandlungen und Hybrid-DRG sind nur andere Bezeichnungen für Kürzungen im Krankenhaus
Es sollte Ärzten ein Entscheidungsspielraum bleiben, Patientinnen und Patienten aufgrund ihres Zustandes stationär behandeln zu können.
Wer im Krankenhaus behandelt wird, soll künftig seltener über Nacht bleiben müssen.
Die PKV kritisiert insbesondere Vorschläge zur Pflege und zum Krankenhaus.
Die Abrechnung der Tagesbehandlungen soll auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes abgerechnet werden mit abrechenbaren Entgelten, die für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu kalkulieren sind.
Bayerns Gesundheitsminister Holetschek kritisiert die Pläne von Bundesminister Lauterbach (SPD), wonach mehr Patienten nach der Krankenhausbehandlung zu Hause schlafen sollten.
Die neuen Reformpläne des Gesundheitsministeriums sind da. Das Angebot in Krankenhäusern soll neben der stationären und ambulanten Behandlung um Tagesbehandlungen erweitert werden.
In drei Eckpunktepapieren, die dem SPIEGEL exklusiv vorliegen, skizziert Lauterbach die Entlastung von Kinderstationen und Geburtshilfe sowie die Einführung von Tagespauschalen im Krankenhaus.
Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Ambulantisierung ausgebaut werden soll. Viel wichtiger wäre es aber, unnötige Krankenhausaufenthalte generell zu vermeiden…