Erweiterung der Befugnisse von Krankenhäusern zur Verordnung von Krankenfahrten

Krankenhäuser dürfen nun Krankenfahrten nicht nur im Rahmen des Entlassmanagements, sondern auch bei tagesstationärer Behandlung verordnen. Sie können dafür dauerhaft das vertragsärztliche Formular 4 für die Verordnung einer Krankenbeförderung nutzen. Die Regelung gilt für Personen mit einem bestimmten Pflegegrad oder einem Schwerbehindertenausweis. Eine Genehmigung der Krankenkasse für die Fahrt ist nicht erforderlich…