EBM und AOP-Katalog 2026 zum ambulanten Operieren angepasst
Neue EBM-Leistungen für Gastrostomie- und Jejunostomiekatheter seit 1. Juli 2026 – extrabudgetäre Vergütung vorgesehen
Zum 1. Juli 2026 sind Änderungen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und am AOP-Katalog nach § 115b SGB V in Kraft getreten. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, wurden für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Gastrostomie- und Jejunostomiekathetern neue Gebührenordnungspositionen (GOP) geschaffen und bestehende Übergangsregelungen angepasst.
Mit den zum 1. Juli 2026 wirksam gewordenen Anpassungen entwickeln der Bewertungsausschuss sowie die Vertragspartner des ambulanten Operierens den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und den AOP-Katalog weiter. Ziel ist es, bislang übergangsweise geregelte Leistungen dauerhaft und sachgerecht im EBM abzubilden. Neu aufgenommen wurden Gebührenordnungspositionen für den Wechsel und die Entfernung von Jejunostomiekathetern sowie für die Entfernung von Gastrostomiekathetern. Mit der Einführung der neuen GOP entfallen gleichzeitig mehrere bislang im AOP-Katalog mit einem Sternchen gekennzeichnete Übergangsleistungen.
Hintergrund der Anpassungen ist die schrittweise Überarbeitung der sogenannten „Sternchenleistungen“. Diese waren vor mehr als drei Jahren mit der Erweiterung des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V eingeführt worden. Da für zahlreiche ambulant durchführbare Prozeduren zunächst keine spezifischen EBM-Leistungen existierten, wurden übergangsweise bereits vorhandene GOP verwendet und mit einem Sternchen gekennzeichnet. Seitdem überprüfen KBV und GKV-Spitzenverband diese Leistungen schrittweise und entwickeln den EBM entsprechend weiter.
Nach Angaben der KBV stehen Entscheidungen für einzelne Prozeduren noch aus. Dies betrifft unter anderem Leistungen der Endosonographie von Magen, Ösophagus, Duodenum, Gallenwegen und Pankreas sowie MRT-Untersuchungen im Zusammenhang mit MRT-gesteuerten perkutanen Biopsien thorakaler Gelenke. Die entsprechenden Beschlüsse sollen bis Ende 2026 erfolgen. Parallel zur EBM-Anpassung wurde auch der AOP-Katalog zum 1. Juli 2026 aktualisiert. Neben der Überarbeitung der Sternchenkennzeichnungen erfolgte eine Korrektur der Zuordnung der Gebührenordnungspositionen für die Kardioversion (OPS-Kode 8-640.0).
Die Änderungen betreffen sowohl Vertragsärztinnen und Vertragsärzte als auch Krankenhäuser, die ambulante Operationen nach § 115b SGB V durchführen, und dienen einer einheitlicheren sowie sachgerechteren Vergütung der betroffenen Leistungen.




