Weitere EBM-Zuschläge für ambulante Operationen bei Kindern beschlossen
Übergangsregelung bis Ende 2026 erweitert – zusätzliche Vergütung für bestimmte urologische und gynäkologische Eingriffe
Die Vergütung ambulanter Operationen bei Kindern und Jugendlichen wird im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erneut angepasst. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt, haben die Vertragspartner im Bewertungsausschuss die bestehende Übergangsregelung um weitere Zuschläge für bestimmte urologische und gynäkologische Eingriffe erweitert. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 16. April 2026 und läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Hintergrund der Anpassung ist die Einbeziehung von Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren in das Hybrid-DRG-System seit dem 15. April 2026. Da eine vollständige Integration dieser Leistungen in die Vergütungssystematik der Hybrid-DRGs erst zum 1. Januar 2027 erfolgen kann, wurde eine Übergangslösung geschaffen. Ziel ist es, die bislang niedrigere Bewertung entsprechender Leistungen im EBM auszugleichen.
Bereits zuvor war ein Zuschlag von 60 Prozent auf bestimmte ambulante Operationen und Anästhesieleistungen eingeführt worden. Nun wurde die Regelung auf beidseitige urologische und gynäkologische Eingriffe ausgeweitet. Dafür wurden die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 31998 und 31999 in den Abschnitt 31.8 des EBM aufgenommen.




