Übergangslösung sichert ambulante Operationen bei Kindern bis Ende 2026

GKV-Spitzenverband und KBV vereinbaren Zuschlag für ambulante Eingriffe bis zur Rückkehr der Hybrid-DRG-Vergütung

Ambulant durchführbare Operationen bei Kindern und Jugendlichen werden bis Ende 2026 besser vergütet. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Die Vereinbarung sieht für Leistungen des Hybrid-DRG-Katalogs bei Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren einen Zuschlag von 60 Prozent auf die ambulante Operation einschließlich der Anästhesie vor. Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab dem 16. April 2026 und endet zum 31. Dezember 2026.

Hintergrund der Einigung ist eine gesetzliche Änderung im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG). Mit dem zuvor beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Vergütung über Hybrid-DRG-Fallpauschalen ausgeschlossen worden. Diese Regelung wurde mit Inkrafttreten des KHAG am 15. April 2026 wieder aufgehoben.

Da eine unmittelbare Rückkehr zur Hybrid-DRG-Abrechnung während des laufenden Jahres organisatorisch nicht umgesetzt werden konnte, haben die Selbstverwaltungspartner nun eine Übergangslösung geschaffen. Hierfür wird der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) befristet ergänzt. Die zusätzliche Vergütung soll sicherstellen, dass ambulant durchführbare Eingriffe bei Kindern weiterhin wirtschaftlich erbracht werden können.

Zu den betroffenen Leistungen zählen unter anderem bestimmte chirurgische Eingriffe wie die Versorgung von Leistenbrüchen. Nach Auffassung der Vertragspartner profitieren insbesondere junge Patientinnen und Patienten von ambulanten Behandlungsformen, da sie schneller in ihr häusliches Umfeld zurückkehren können und stationäre Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, erklärte, die Einigung stelle sicher, dass Kinder nicht von den Chancen der Ambulantisierung ausgeschlossen würden. Zugleich verwies er auf die Bedeutung der sektorenübergreifenden Versorgung und sprach sich für eine politische Stärkung ambulanter Behandlungsstrukturen aus.

Auch der GKV-Spitzenverband bewertet die Vereinbarung als wichtigen Beitrag zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung. Nach Angaben der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Stefanie Stoff-Ahnis ermögliche die Übergangslösung eine moderne ambulante Behandlung dort, wo diese medizinisch sinnvoll sei.

Ab dem 1. Januar 2027 sollen die betroffenen Leistungen wieder regulär über Hybrid-DRG-Fallpauschalen vergütet werden. Das Vergütungssystem sieht eine einheitliche Pauschale für ambulante und stationäre Leistungen vor und verfolgt das Ziel, medizinisch geeignete Behandlungen verstärkt ambulant durchzuführen. Dadurch sollen unnötige stationäre Aufenthalte vermieden und die Ambulantisierung im Gesundheitswesen weiter vorangetrieben werden.

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