Behandlung und Versorgung von Patienten wird besser, schneller und komfortabler
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Behandlung und Versorgung von Patienten wird besser, schneller und komfortabler
Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert.
Mit Stand vom 24.09.2020 wurden seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen zahlreiche teils befristete und teils unbefristete Sonderregelungen im Rahmen der Covid-19-Situation bekannt gegeben.
Vom Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) wurden einige wichtige Informationen zur Praxisführung im Rahmen der COVID-19- Pandemie zusammengestellt.
Auch die Patienten psychiatrischer Institutsambulanzen (PIA) können nun vorübergehend im Rahmen von Videosprechstunden behandelt werden.