Ziel der Leitlinie (LL) ist eine weitere Verbesserung der Akutschmerztherapie
Thema: AnästhesieAnästhesiologieIntensivmedizinLeitlinienS3-LeitlinieSchmerzmanagement
Ziel der Leitlinie (LL) ist eine weitere Verbesserung der Akutschmerztherapie
Der Beschluss vom 17. September 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Dezember 2020 in Kraft.
Der Beschluss vom 17. September 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Mit Stand vom 24.09.2020 wurden seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen zahlreiche teils befristete und teils unbefristete Sonderregelungen im Rahmen der Covid-19-Situation bekannt gegeben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Qualitätsmanagement geändert.
Beschluss vom 17. September 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die wesentlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Konzept zum Akutschmerzmanagement beschlossen und seine Qualitätsmanagement-Richtlinie entsprechend ergänzt.