Thema: Schmerztherapie

Bei Zweifeln an der Erforderlichkeit einer geplanten stationären Behandlung (hier: stationäre Schmerztherapie) kann das Krankenhaus eine Vorabprüfung durch die Krankenkasse beantragen oder den Versicherten auffordern, die Kostenübernahme selbst zu klären

L 1 KR 238/19 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.05.2023

Eine Medikation mit Nicht-Opioid-Analgetika (Novaminsulfon, Diclofenac) und die nur einmalige bedarfsweise Gabe eines schwachen Opioid-Analgetikums lassen nicht auf immobilisierende Schmerzen schließen, die eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit begründen

L 5 KR 3335/22 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2023