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Eine Medikation mit Nicht-Opioid-Analgetika (Novaminsulfon, Diclofenac) und die nur einmalige bedarfsweise Gabe eines schwachen Opioid-Analgetikums lassen nicht auf immobilisierende Schmerzen schließen, die eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit begründen

L 5 KR 3335/22 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2023