Krankenhäuser und Praxen sind zukünftig verpflichtet, ein Konzept zum Akutschmerzmanagement als Bestandteil ihres internen Qualitätsmanagements einzuführen bzw. ein vorhandenes weiterzuentwickeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat die wesentlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Konzept zum Akutschmerzmanagement beschlossen und seine Qualitätsmanagement-Richtlinie entsprechend ergänzt.

äre und vertragsärztliche Einrichtungen, in denen Interventionen durchgeführt werden, die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen können, sind nach Inkrafttreten des Beschlusses verpflichtet, ein internes Akutschmerzmanagementkonzept zu entwickeln und anzuwenden. Patientinnen und Patienten mit bestehenden oder zu erwartenden Schmerzen sollen eine gezielte Betreuung erhalten. Ziel ist es, Schmerzen vorzubeugen oder sie zu beseitigen.

Wesentlicher Bestandteil eines internen Akutschmerzmanagementkonzeptes werden indikationsspezifische Regelungen sein. Hier stellt die Einrichtung ihre personellen und organisatorischen Ressourcen für die Akutschmerztherapie dar und legt die Verantwortlichkeiten bei der Erfassung und Therapie der Akutschmerzen fest. In dem Konzept sollen beispielsweise aber auch die Maßnahmen zur schmerztherapeutischen Weiterbildung des Personals, die standardisierte Erfassung der patientenindividuellen Schmerzen und die Einbeziehung der Patientinnen und Patienten in die Therapieentscheidungen beschrieben werden. […]

Pressemitteilung: G-BA

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