Markiert: Akutschmerz

Krankenhäuser und Praxen sind zukünftig verpflichtet, ein Konzept zum Akutschmerzmanagement als Bestandteil ihres internen Qualitätsmanagements einzuführen bzw. ein vorhandenes weiterzuentwickeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die wesentlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Konzept zum Akutschmerzmanagement beschlossen und seine Qualitätsmanagement-Richtlinie entsprechend ergänzt.