Übergangsfrist bis 30. Juni 2025: Potenzialerhebung weiterhin nicht verpflichtend vor jeder Verordnung
KVNO (PDF, 528 kB)
Übergangsfrist bis 30. Juni 2025: Potenzialerhebung weiterhin nicht verpflichtend vor jeder Verordnung
KVNO (PDF, 528 kB)
Die S3-Leitlinie zur „Invasiven Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ reflektiert die neuesten Entwicklungen im Bereich der Beatmungstherapie.
Entgegen dem Trend vorheriger Jahre nahmen die Ersteinstellungen außerklinischer Beatmungen 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 14,9 % ab…
Anästhesie & Intensivmedizin (PDF, 2.62 MB)
„Nach wie vor ausgenutzt“ – Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sieht Regulierungslücken auf dem Markt für ambulante Intensivpflege.
Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)
Das TAB ist für Patientinnen und Patienten gedacht, die nach der Entlassung aus der akuten Krankenhausbehandlung – auch aus einem Weaningzentrum – noch invasive Beatmung...
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die bisherigen monetären Fehlanreize zwischen der ambulanten und stationären Versorgung in der intensivpflegerischen Versorgung behoben werden.
Das Land setzt sich auf der Bundesebene dafür ein, dass MDK und Prüfdienst der PKV künftig ein Prüf- und Begehungsrecht für ambulante Intensivpflegewohnformen erhalten.
Ausdrücklich befürworten die IKK e.V. die Initiative des Gesetzgebers, die Fehlanreize im Bereich der intensiv-medizinischen Betreuung besonders für Beatmungspatientenzu beseitigen.
Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaftist der Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfes eine detaillierte Analyse zur Ausgangssituation der außerklinischen Beatmung unbedingt voranzustellen…
DGIIN begrüßt in Übereinstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) ausdrücklich die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Verbesserung der außerklinischen Beatmung…
DPR zum Referentenentwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes
„Patienten dürfen nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen genötigt werden, in Pflegeeinrichtungen oder Intensivpflege-Wohneinheiten zu ziehen“
Es wird ein neuer Leistungsanspruch „Außerklinische Intensivpflege“ eingeführt. Die Versorgung der PatientInnen soll zukünftig in hochspezialisierten Pflegeeinrichtungen erfolgen.
Das ist Ziel eines Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“